Fragen zum Abgabenbescheid
Vorauszahlung ändern
Hat sich die Personenzahl in Ihrem Anwesen geändert? Teilen Sie uns dies doch bitte mit, damit wir die Vorauszahlung für die Jahresverbrauchsabrechnung anpassen können. Ein kurzer Anruf genügt.
Eigentumswechsel
Sie planen Ihr Haus zu verkaufen oder haben dies bereits getan? Schauen Sie doch bei uns vorbei und bringen den Kaufvertrag sowie den Wasserzählerstand zum Datum der Übergabe mit. Dies kann auch der neue Eigentümer erledigen. Mit den oben genannten Daten wird eine zeitgenaue Verbrauchsabrechnung zum Datum des Eigentumswechsels für Sie erstellt.
Absetzung Schmutzwasser
Grundsätzlich ist es möglich, das Wasser, das nicht in den Kanal gelangt, abzusetzen. Die Wassermenge muss messbar sein (z. B. durch Zähler, Maßangaben, Vergleich Verbrauch Vorjahr).
Beispiel: Stallzähler (bei Viehzucht)
Wasser zur Unterhaltung von Vieh wird „verbraucht“ und gelangt somit nicht in den Kanal. Daher bieten wir an, einen extra Zähler an die Wasserleitung im Stall anzubringen, um die Menge an Wasser zu erfassen, die nicht in den Kanal gelaufen ist (nicht angefallenes Schmutzwasser).
Beispiel: Rohrbruch
Sie hatten einen Rohrbruch im Haus? Wenn Sie nachweisen können, dass das durch den Rohrbruch ausgelaufene Wasser im Erdboden versickert ist, können Sie diese Wassermenge bei der Schmutzwasserabrechnung absetzen, da hier kein Schmutzwasser in den Kanal gelangt. Um diese Menge an Wasser zu ermitteln, vergleichen wir den Jahresverbrauch des Vorjahres mit dem des aktuellen Jahres.