Regenwasser
Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg erhebt für die Ableitung und abwassertechnische Behandlung von Niederschlagswasser eine (gesplittete) Abwassergebühr. Über Dächer und sonstige befestigte Grundstücksflächen abfließendes Niederschlagswasser, das direkt oder indirekt in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird, gilt als Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr.
Bis Ende 2025 gibt es die "Aktion Wasserzeichen" auch für Grundstückseigentümer der Gemeinde Rehlingen-Siersburg.